Nachfolgeregelung

Nachfolgeregelung - was ist zu zu beachten?

Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt positioniert und ein nachhaltiges Geschäftsmodell installiert. Irgendwann kommt Moment der Staffelübergabe, dann geht es darum das Steuer an Ihren Nachfolger zu übergeben. Während der Einarbeitungszeit, die auch als Übergangsphase bezeichnet werden kann, bildet sich eine Art Doppelspitze in der Geschäftsführung, die meistens zu Verwirrung bei den Mitarbeitern und Frustration beim Nachfolger führt. Die Autorität geht in dieser Phase nicht wirklich auf den Nachfolger über, in dieser Situation ist der Nachfolger leichter angreifbar, etwa von enttäuschten Positionsanwärtern. Wir begleiten Sie in der Übergangsphase mit einem persönlichen Coaching und organisatorischen Empfehlung für die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger.

Erfolgt die Nachfolge in einem inhabergeführten Unternehmen an die nächste Familiengeneration, so stellt sich zunächst die Frage, ob eine vermögensrechtliche Trennung zwischen den Generationen erfolgen soll. In diesem Fall ist eine entgeltliche Übertragungsvariante zu wählen, etwa in Form einer Raten- oder Rentenzahlung.

Klassisch erfolgt die Übertragung allerdings unentgeltlich (Schenkung). Je nach Bundesland werden Anteile des Betriebsvermögens von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer freigestellt. In besonderen Fällen können bis zu 100% des Wertes des Betriebsvermögens freigestellt werden. Der Gesetzgeber hat die Begünstigung vorgesehen, um die Abwicklung eines Unternehmens zu verhindern und Arbeitsplätze zu schützen. Entsprechend gibt es nach der unentgeltlichen Übertragung auch Haltefristen, in denen bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben müssen.

In jedem Fall ist eine Bewertung des Unternehmens durchzuführen, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Um alle steuerlichen Begünstigungen zu nutzen, sollte die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten erfolgen. Für die steuerliche Optimierung der Nachfolge ist ein zeitlicher Spielraum von mehreren Jahren von Vorteil. Für der Bewertung Ihres Unternehmens können Sie uns gerne konsultieren. [mehr...]
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