Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit der Aufgabe betraut, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern sowie die wirtschaftliche Lage zu beurteilen. Um diese Aufgabe zu erfüllen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, stellt er sicher, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen stattfinden. Außerdem stellt der Insolvenzverwalter fest, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Schließlich prüft der Insolvenzverwalter, ob das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen gerettet und der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig ist.