Insolvenzverwaltung

Ablauf der vorläufigen Insolvenzveraltung

Nach der Anmeldung der Insolvenz kann das Insolvenzgericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung anordnen. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die wirtschaftliche Grundlage zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung markiert einen Wendepunkt. Hier entscheidet sich, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die konkreten Bestandteile dieser Maßnahme anhand eines Beispiels aus der Praxis.
Hinweis
Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, stellen keine Beratungsleistung dar und dienen lediglich der Information. Die nachfolgenden Ausführungen erheben trotz aller Sorgfalt bei ihrer Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, ordnet das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen an:

1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis

Ihr Unternehmen darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über das eigene Vermögen verfügen. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel alle Bankkonten und Außenstände der Firma.

2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Insolvenzgericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter; seine Aufgabe sind die Sicherung und Prüfung der finanziellen und rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. In den meisten Fällen führt der vorläufige Insolvenzverwalter auch das Regelinsolvenzverfahren durch.

3. Einziehung von Forderungen

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Sämtliche Gelder werden auf Sonderkonten verwaltet, um die Insolvenzmasse zu sichern.

4. Leistungsanweisung an Drittschuldner

Kunden und Geschäftspartner des Unternehmens werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit der Aufgabe betraut, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern sowie die wirtschaftliche Lage zu beurteilen. Um diese Aufgabe zu erfüllen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, stellt er sicher, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen stattfinden. Außerdem stellt der Insolvenzverwalter fest, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Schließlich prüft der Insolvenzverwalter, ob das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen gerettet und der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig ist.

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