Liquiditätsmanagement

Bleiben Sie auch in der Krise zahlungsfähig!

Die Liquiditätsplanung umfasst die Analyse und Darstellung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Dazu wird der gesamte Cash Flow innerhalb einer bestimmten Periode erfasst, die sich nach der jeweils gültigen Rechtsprechung richtet; aktuell drei Wochen. Um den Cash Flow zu ermitteln, werden alle Ein- und Auszahlungen an ihren jeweiligen Fälligkeitsterminen ‎‎gegenübergestellt, und zwar mit ihrem Bruttowert. Dazu gehören auch Privateinlagen sowie Privatentnahmen. Ist die Liquiditätsplanung mangelhaft oder fehlt sie ganz, so entsteht ein Einfallstor für die Unternehmenskrise.

Die Funktion des Liquiditätsmanagements geht allerdings über die Vermeidung einer Insolvenz weit hinaus. Auf der strategischen Ebene soll das Liquiditätsmanagement auch die Investitionsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen, etwa um künftigen Marktentwicklungen zu folgen - sei es durch Expansion oder Produktentwicklung.
Hinweis
Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, stellen keine Beratungsleistung dar und dienen lediglich der Information. Die nachfolgenden Ausführungen erheben trotz aller Sorgfalt bei ihrer Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.

Zahlungsfähigkeit sicherstellen

Die Zahlungsfähigkeit ist unter normalen Umständen bereits eine bedeutende Leistungskennzahl (KPI). Im Kontext der Unternehmenssanierung wird sie jedoch zum Schlüsselfaktor.

Bleibt das Unternehmen während der Krise zahlungsfähig und zwar so, dass eine Zahlungsunfähigkeit unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten bis auf Weiteres ausgeschlossen werden kann, besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Unternehmenssanierung.

Zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit werden zunächst alle liquiden Mittel zusammengezogen - also Bargeld und Guthaben auf Bankkonten. In einem zweiten Schritt werden alle Vermögensgegenstände hinsichtlich der Dauer der Vermögensbindung bewertet. In einem dritten Schritt werden stille Reserven aufgedeckt. In einem vierten Schritt ist die Fristigkeit der zusätzlichen Mittelbeschaffung zu bewerten, in der Regel erfolgt hier ein Gespräch mit der Hausbank.

Schließlich kann auch das Anlagevermögen in diese Betrachtung einfließen, wenn sich nur durch die Liquidierung von Vermögensgegenständen dieser Klasse (z. B. Grundstücke und Produktionsmittel) die Zahlungsfähigkeit sicherstellen lässt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der betriebliche Ablauf nicht gestört wird, sofern noch mit einem Cash Flow aus Produktion und Verkauf gerechnet wird. Aber selbst in diesem Fall sind Lösungen denkbar, um Liquidität aus Anlagevermögen zu ziehen.

Wie bereits beschrieben werden nun die Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt und priorisiert, etwa nach Fälligkeit. Bei der Finanzierung von gewerblichen Bauvorhaben ist der vereinbarte Prolongationstermin für den Kredit relevant. Ist eine Prolongation aufgrund der Risikobewertung durch die Bank nicht möglich, tritt die Fälligkeit zum Ende des Kreditvertrags i. d. R. sofort ein. 

Bei öffentlichen Einrichtungen können finanzwirtschaftliche Defizite unter Umständen durch den öffentlichen Träger ausgeglichen werden, so dass die Insolvenz praktisch nie eintritt. Das Verfahren stößt allerdings an die Grenzen des EU-Beihilferechts. Für die erforderliche Compliance muss der jeweilige Betrieb mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut werden. Unter diese Regelung können beispielsweise öffentliche Hallenbäder und Krankenhäuser fallen. Der gewährte Ausgleich ist allerdings jeweils in seiner Höhe begrenzt und darf nicht über das hinausgehen, was nötig ist, um die  Gemeinwohlaufgabe zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu erfüllen.

Absicherung vor Zahlungsausfällen

Mit einem lückenlosen Forderungsmanagement werden ausstehende Forderungen sofort sichtbar und Gegenmaßnahmen lassen sich kurzfristig einleiten. Mittels Factoring, bzw. einer Warenkreditversicherung lässt sich das Zahlungsausfallrisiko noch einmal reduzieren.

Exportorientierte Unternehmen können ihre Forderungen aus Exportgeschäften durch staatliche Exportkreditgarantien abdecken. Diese sog. Hermesdeckungen sichern den Exporteur gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts.

Insolvenzantrag

Die Geschäftsführung (oder das geschäftsführende Organ) muss bereits ab dem Moment der Kenntniserlangung über eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit entsprechend reagieren, im Zweifel mit einem Insolvenzantrag.

Je nach Insolvenzgrund kann die Beantragung des Insolvenzverfahrens auch durch den Gläubiger erfolgen. Dies geschieht meist mit dem Kalkül, dass eine ansonsten uneinbringliche Forderung durch das Insolvenzverfahren zumindest teilweise bezahlt wird. Ob diese Rechnung für den Antragsteller aufgeht, ist allerdings ungewiss, da mit der Insolvenzmasse zuerst die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt werden; erst danach werden die restlichen Mittel zu Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach einheitlicher Quote verwendet.

Der Insolvenzantrag durch Gläubiger sollte unbedingt vermieden werden. Forderungen von Sozialversicherungsträgern und Behörden (z. B. Finanzamt) müssen fristgerecht bezahlt werden; durch rechtzeitige Stundungsanträge können die Zahlungsfristen jedoch in vielen Fällen verschoben werden.

Insolvenzantrag und mögliche Gegenmaßnahmen

Gegen ungerechtfertigte Insolvenzanträge kann Beschwerde beim Insolvenzgericht eingelegt werden, um das Verfahren abzumildern oder ganz abzuwenden.

Mit dem seit 1. Januar 2021 geltenden Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG ist bei Vorliegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Sanierung von Unternehmen nach dem Mehrheitsprinzip auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger möglich.

Betriebswirtschaftliche Expertise

Bei einem mangelhaften Liquiditätsmanagement ist der Kapitalfluss in der Regel auch nicht vollständig transparent. In dieser Situation eine verbindliche Liquiditätsplanung für den aktuellen Planungszeitraum zu erstellen, ist in den meisten Fällen eine größere Herausforderung. Der Aufwand lohnt sich allerdings, wenn dadurch festgestellt werden kann, dass der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit nicht gegeben ist und so ein Insolvenzverfahren abgewendet werden kann.

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