Think of Tomorrow - Blog zur nachhaltigen Unternehmensführung
Begriffsdefinitionen gemäß EU-Regulierung
Die EU verwendet in ihrer Regulierung Begriffe, deren Definition sich entweder aus dem Regulierungskontext ergeben, oder in Regulierungstexten spezifiziert wird. In der Regel sind die Begriffsdefinitionen vom alltäglichen Sprachgebrauch abzugrenzen.
Abrechnungsinformationen
Der Ausdruck bezeichnet Informationen, die in Abrechnungen für Endkunden enthalten sind, mit Ausnahme von Zahlungsaufforderungen.
Bilanzkreisabrechnungszeitintervall
Der Ausdruck bezeichnet ein Bilanzkreisabrechnungszeitintervall im Sinne von Artikel 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2019/943.
Bruttoendenergieverbrauch
Der Ausdruck bezeichnet Energieprodukte, die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor zu energetischen Zwecken geliefert werden einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Elektrizitäts- und Wärmeverbrauchs der Energiewirtschaft bei der Produktion von Elektrizität, Wärme und Kraftstoffen für den Verkehr, sowie der bei der Verteilung und Übertragung auftretenden Elektrizitäts- und Wärmeverluste.
Dezentrale Erzeugungsanlage
Der Ausdruck bezeichnet eine an das Verteilernetz angeschlossene Erzeugungsanlage.
Energieeffizienz/Nachfragesteuerung
Der Ausdruck bezeichnet ein globales oder integriertes Konzept zur Steuerung der Höhe und des Zeitpunkts des Elektrizitätsverbrauchs, das den Primärenergieverbrauch senken und Spitzenlasten verringern soll, indem Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz oder anderen Maßnahmen wie unterbrechbaren Lieferverträgen Vorrang vor Investitionen zur Steigerung der Erzeugungskapazität eingeräumt wird, wenn sie unter Berücksichtigung der positiven Auswirkungen eines geringeren Energieverbrauchs auf die Umwelt und der damit verbundenen Aspekte einer größeren Versorgungssicherheit und geringerer Verteilungskosten die wirksamste und wirtschaftlichste Option darstellen.
Energie aus erneuerbaren Quellen
s. erneuerbare Energiequelle
Erneuerbare Energiequelle
Der Ausdruck bezeichnet eine erneuerbare, nichtfossile Energiequelle (Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas).
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Der Ausdruck bezeichnet eine Rechtsperson,
Geothermische Energie
Der Ausdruck bezeichnet Energie, die in Form von Wärme unter der festen Erdoberfläche gespeichert ist. Geothermie gilt als eine wichtige vor Ort verfügbare erneuerbare Energiequelle, die in der Regel deutlich weniger Emissionen verursacht als fossile Brennstoffe, und bestimmte Arten von Geothermalkraftwerken verursachen nahezu keine Emissionen. Aufgrund bestimmter geologischer Gegebenheiten können bei der Produktion geothermischer Energie jedoch in bestimmten Gebieten aus unterirdischen Fluiden und anderen geologischen Formationen im Untergrund Treibhausgase und andere Stoffe freigesetzt werden, die gesundheits- und umweltschädlich sind. Deshalb sollte die Nutzung geothermischer Energie von der Kommission nur erleichtert werden, wenn die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt gering sind und im Vergleich zu nicht erneuerbaren Quellen Treibhausgaseinsparungen erzielt werden. (Durch EU-Förderung finanzierte Forschung führt bis 2023 dazu, dass auch oberflächennahe Geothermie nutzbar wird und so der potenzielle Nutzerkreis erweitert wird.)
Horizontal integriertes Unternehmen
Der Ausdruck bezeichnet ein Unternehmen, das mindestens eine der Funktionen kommerzielle Erzeugung, Übertragung, Verteilung von oder Versorgung mit Elektrizität wahrnimmt und das außerdem eine weitere Tätigkeit außerhalb des Elektrizitätsbereichs ausübt.
Intelligentes Messsystem
Der Ausdruck bezeichnet ein elektronisches System, das in der Lage ist, die in das Netz eingespeiste oder die daraus verbrauchte Elektrizität zu messen, das mehr Informationen als ein konventioneller Zähler liefert und mittels elektronischer Kommunikation Daten zu Informations-, Kontroll- und Steuerungszwecken übertragen und empfangen kann.
Interoperabilität
Der Ausdruck bezeichnet im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen die Fähigkeit von zwei oder mehr Energie- oder Kommunikationsnetzen, Systemen, Geräten, Anwendungen oder Komponenten, zu interagieren, Informationen auszutauschen und zu verwenden, um vorgeschriebene Funktionen auszuführen.
Kleinstunternehmen
Der Ausdruck bezeichnet ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Kleinunternehmen
Der Ausdruck bezeichnet ein Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme 10 Mio. EUR nicht überschreitet.
Konventioneller Zähler
Der Ausdruck bezeichnet einen analogen oder elektronischen Zähler, der Daten nicht übermitteln und empfangen kann.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Der Ausdruck bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess. Die EU nennt folgende KWK-Technologien: Gasturbine mit Wärmerückgewinnung; Gegendruckdampfturbine; Entnahme-Kondensationsdampfturbine; Gasturbine mit Wärmerückgewinnung; Verbrennungsmotor; Mikroturbinen; Stirling-Motoren; Brennstoffzellen; Dampfmotoren; Rankine-Kreislauf mit organischem Fluidum.
Laststeuerung
Der Ausdruck bezeichnet eine Abweichung der Endkunden- Elektrizitätslast von ihren üblichen oder aktuellen Stromverbrauchsmustern als Reaktion auf Marktsignale, etwa zeitabhängige Strompreise oder Anreizzahlungen, oder als Reaktion auf das angenommene Angebot eines Endkunden, eine Nachfrageverringerung oder -erhöhung zu einem bestimmten Preis auf einem organisierten Elektrizitätsmarkt im Sinne von Artikel 2 Ziffer 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission (17) zu verkaufen, allein oder durch Abrechnungsinformationen.
Umgebungsenergie
Der Ausdruck bezeichnet natürlich vorkommende thermische Energie und in der Umwelt innerhalb eines begrenzten Gebiets angesammelte Energie, die in der Umgebungsluft, mit Ausnahme von Abluft, oder in Oberflächengewässern oder Abwässern gespeichert sein kann.
Verbundene Unternehmen
Der Ausdruck bezeichnet verbundene Unternehmen im Sinne von Artikel 41 der Siebenten Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe g) des Vertrags über den konsolidierten Abschluss (1) und/oder assoziierte Unternehmen im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 derselben Richtlinie und/oder Unternehmen, die denselben Aktionären gehören.
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